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Pressemitteilung der Windkraftinitiative Ingersheim – 15. April 2010

„Windkraftinitiative Ingersheim gründet Genossenschaft“

Die Mitglieder der Windkraftinitiative (WKI) freuen sich über das gezeigte große Interesse an der Informationsveranstaltung am 12.3.2010 in Großingersheim. Die überwiegende Mehrheit äußerte mit lebhaftem Beifall immer wieder ihre Zustimmung zu dem aus verschiedensten Perspektiven vorgestellten Projekt.

An dieser Veranstaltung wurden auch verschiedene Nachfragen und Befürchtungen geäußert. Einige Bedenken des Lerchenhof Landwirts blieben an diesem Abend offen. Diese wurden inzwischen von Mitgliedern der WKI in einem ersten persönlichen Gespräch aufgegriffen.

Zum Thema „ENERCON und Abstände“ liegt der WKI inzwischen eine schriftliche Bestätigung der Herstellerfirma ENERCON vor, dass sie keinerlei Aussagen zur Abstandsregelung trifft bzw. gemacht hat und dementsprechend auch solche Anfragen nicht beantwortet.  Die einzuhaltenden Abstände sind immer Sache der Genehmigungsbehörden. Enercon verwahrt sich in dem Schreiben ausdrücklich gegen anders lautende Darstellungen. Aus Sicht der WKI handelt es sich hierbei um ein Missverständnis bezüglich der telefonisch gemachten Äußerungen.

Zur Abstandsregelung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich festzuhalten, dass es in den Regionen verschiedene Festlegungen gibt. Für die Region Stuttgart wurden in der Ausweisung der Vorranggebiete keine festen Vorgaben für den Abstand festgelegt. Da jeweils die standortspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen, prüft und bewertet die Genehmigungsbehörde diese in jedem Einzelfall in Verbindung mit den Vorgaben für Schall- und Schattenemissionen. Hieraus ergeben sich letztlich die einzuhaltenden Abstände.

Mit dem bei vielen Bürgern unbekannten Thema Infraschall von Windenergieanlagen versuchen die Windkraftkritiker eine bewusste Verunsicherung in der Bevölkerung zu erzielen. Es soll der Eindruck vermittelt werden, dass durch die geplante Anlage mögliche gesundheitliche Schäden auftreten können.

Das Thema Infraschall wurde im Nachgang zur Bürgerversammlung daher nochmals intensiv geprüft. Zweifelsohne erzeugen Windkraftanlagen durch ihre beweglichen Teile und die Umströmung durch Wind Schall und Infraschallwellen.

Durch detaillierte Gutachten für den hörbaren Schall wurde bereits nachgewiesen, dass diese Emissionen deutlich unterhalb der Grenzwerte liegen.

Für den Infraschall kann festgestellt werden:
Auf Basis verschiedener gutachterlicher Einschätzungen bedeutet der durch die Windkraftanlage ausgehende Infraschall nur eine geringe Pegelerhöhung gegenüber den ´natürlichen´ Infraschallquellen. Verschiedene Messungen an bestehenden Windparks belegen dies übereinstimmend.

Dies deckt sich mit den Einschätzungen vieler Behörden wonach davon auszugehen ist, dass der emittierte Infraschall bei Windenergieanlagen verschwindend gering ist, und daher eine gesonderte Betrachtung nicht erforderlich ist.

Der Initiative liegt darüber hinaus eine schriftliche Stellungnahme vor, nach der durch die Infraschallbelastung der geplanten Anlage kein zusätzliches Gefährdungspotential ausgeht und demzufolge keine Gefährdung von der Anlage zu erwarten ist.

Zum Thema Schatten: die WKI hat dem Lerchenhof Landwirt angeboten,
nach Inbetriebnahme der Windkraftanlage und Feststellung der realen Beeinträchtigung durch den Schattenschlag auf das Wohngebäude, das Windrad in der Zeit des möglichen Auftretens abzuschalten. Es geht dabei um eine Gesamtdauer von ca. 19 Stunden im Jahr und max. 30 min. täglich in den Morgenstunden! Dem zu folge ist die Beeinträchtigung der „Lebensqualität durch Schattenschlag“ von Seiten des Windrades ausgeschlossen.

Mit diesem Entgegenkommen hat die WKI die Bedenken des Landwirtes aus ihrer Sicht aufgegriffen und Möglichkeiten zum Ausräumen geschaffen. Nun wünschen sich die Mitglieder der WKI, dass auf dieser Basis der Lerchenhof-Landwirt sein Anliegen ausreichend berücksichtigt sieht und in seiner früheren langjährigen positiven Grundeinstellung zur Windkraft  in Ingersheim bestärkt wird.

Neben dem Gespräch mit den direkt Betroffenen wurden weitere intensive Gespräche u.a. mit den Wind-, Schatten- und Schallgutachtern, aber auch mit den Behörden geführt, um Punkte wie die Schallemission, die Standortfrage und die Wirtschaftlichkeit nochmals kritisch zu prüfen.
Es gibt derzeit keinen sachlichen Grund den Standort, der sich im ausgewiesenen Vorranggebiet für Windkraftanlagen befindet oder die geplante Windkraftanlage selbst grundsätzlich abzuändern. Aus heutiger Sicht können alle genehmigungsrelevanten Punkte erfüllt werden.

Daher sind die Verantwortlichen der WKI einstimmig zum Ergebnis gekommen, das Vorhaben mit dem Genehmigungsantrag weiterzuführen.

Hierzu wurde am 22.3.2010 die Genossenschaft unter dem Namen „Energiegenossenschaft Ingersheim und Umgebung“ gegründet. Diese Genossenschaft wird den Antrag für die imissionsschutzrechtliche Genehmigung der WKA stellen.

Die Genossenschaft bildet den rechtlichen Rahmen für eine breite Bürgerbeteiligung zur sauberen, umweltfreundlichen Energieerzeugung in Ingersheim und Umgebung.

Weitere Informationen zur Genossenschaft werden in Kürze veröffentlicht und stehen dann auch unter der Internetpräsenz ´www.windkraft-ingersheim.info´zur Verfügung.

Für alle Interessierten besteht die Möglichkeit am Tag der Offenen Türen in Ingersheim – 25.04.2010 – an dem sich die Windkraftinitiative mit einem eigenen Infostand in der Wilhemstrasse beteiligt sich ausführlich zu informieren.

Die WKI freut sich auf Ihren Rückenwind!!!